Es gibt viele Möglichkeiten, an eine eigene Immobilie zu gelangen. So könnte man ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen und sich mitunter hoch verschulden. Man könnte aber auch sein Geld zusammenhalten und sparen. Jeden Monat werden Immobilien in den Amtsgerichten der Städte versteigert. Auf diese Weise kann man oft günstige Immobilien in der Nähe erwerben. Ratsam wäre hier ein Vorab-Check auf finanz-service24.de. Die Versteigerungssumme der Immobilie macht beim ersten angesetzten Termin nur den tatsächlichen Wert der Immobilie aus. Wird das Objekt zu diesem Termin nicht versteigert, dann wird ein zweiter Termin anberaumt. Hier schlägt die Summe zu Buche, die als Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Diese ist meist sehr viel niedriger als der Wert der Immobilie. Findet sich auch bei diesem Termin kein potenzieller Käufer, dann wird noch ein dritter Termin ausgeschrieben, und hier kann man oft ein echtes Schnäppchen machen, denn zu diesem Versteigerungstermin können Gebote abgegeben werden. Der Bieter mit dem höchsten Gebot bekommt bei der Versteigerung den Zuschlag. So sind schon Immobilien für sehr wenig Geld versteigert worden. Auf diesem Weg kann mitunter auch mit geringen Mitteln Immobilien selbst finanzieren.
Eine andere Möglichkeit bietet sich durch einen Mietkauf. Hier handelt es sich um Immobilien, die bewohnt sind. Die Besitzer benötigen aber Hilfe im Garten oder Haushalt und suchen Personen, die ihnen diese Hilfe anbieten. Ist das Haus groß genug, dann kann man sofort einziehen und zahlt, ähnlich einer Miete, einen monatlich festgelegten Betrag. Durch einen Notarvertrag können alle Eventualitäten abgesichert werden. Im Vertrag wird auch meist festgelegt, dass man eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch bekommt. So kann man seine Zukunft sichern, denn man weiß nie, was noch kommt. So könnte der Eigentümer des Hauses zum Beispiel schwer erkranken und sich möglicherweise an keine Absprachen mehr erinnern. Auch könnten vorhandene Kinder des Eigentümers einen Anspruch auf das Haus erheben. Hat man aber einen Notarvertrag und die Eintragung im Grundbuch, dann ist man auf der sicheren Seite. Verstirbt die Person, dann wird man Eigentümer der Immobilie und hat eigentlich nur monatlich seine Miete gezahlt.