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22. Juli 2010

Mit einer angemessenen Summe den Hausrat versichern

Eine Hausratversicherung schützt viele Haushalte vor finanziellen Verlusten, wenn die wertvolle Wohnungseinrichtung zu Schaden kommt. Die Werte in den eigenen vier Wänden werden dabei oftmals unterschätzt.

Mit dem Begriff Hausrat werden alle beweglichen Gegenstände der Wohnungseinrichtung bezeichnet sowie Dinge, die in den Wohnräumen gelagert werden. Auch feste Einbauten, wie eine Küche, gehören zum Hausrat, wenn sich diese an einem anderen Ort wieder aufstellen lassen, was auf die meisten Einbauten grundsätzlich zutrifft. Der gesamte Hausrat kann gegen Schäden wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Frost, Sturm und Hagel mit einer Hausratversicherung geschützt werden. Im Falle eines Schadens erhalten die Kunden von ihrem Versicherer eine entsprechende Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Auch wenn die meisten Haushalte über eine Hausratversicherung verfügen, liegt in der vereinbarten Versicherungssumme oft ein Problem, wenn es zu einem größeren Schaden kommt. Denn viele Versicherte unterschätzen bei Vertragsabschluss den tatsächlichen Wert ihrer Einrichtung, oder die Versicherungen sind bereits vor Jahren abgeschlossen und später nie den geänderten Lebensumständen angepasst worden. Mit steigendem Lebensalter verbessert sich in der Regel auch die Einkommenssituation und es wird mehr Geld für höherwertige Einrichtungsgegenstände ausgegeben. Viele Haushalte verfügen außerdem über eine hochwertige Ausstattung an Unterhaltungselektronik oder haben wertvolle Möbelstücke von ihren Familien geerbt. Eine alte Hausratversicherung kann mit ihrer Versicherungssumme den veränderten Lebensumständen nicht mehr gerecht werden, wenn die Police nicht in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird.

Stimmt die Versicherungssumme nicht mehr mit den tatsächlich vorhandenen Werten überein, spricht man von einer Unterversicherung. Wird beispielsweise durch einen Brand die komplette Einrichtung zerstört, erhält der Versicherte nur den versicherten Teil ersetzt und muss die restlichen Kosten zur Wiederbeschaffung selbst bestreiten. Eine Unterversicherung hat aber auch schon bei kleineren Schäden, die weit unter der Versicherungssumme liegen können, negative Folgen, da auch hier nur eine anteilige Zahlung, gemäß der prozentualen Unterversicherung, durch den Versicherer erfolgt.

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